Ich stehe Ihnen insbesondere zu folgenden Themen sehr gern beratend und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite:
In familienrechtlichen Angelegenheiten, so unter anderem bei Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Hier steht für mich im Vordergrund, mit meinen Mandanten konstruktiv nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten und Familienangehörige zu erarbeiten.
Folgende Fragen können Ihnen weitere Orientierung geben:
Sie finden in dem nachfolgenden Dokument weitere Informationen zur Trennung und Scheidung. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit mir, wenn Sie eine nähere Beratung benötigen.
Wie kann ich bereits heute für Zeiten vorsorgen, in denen ich meine eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise auf Grund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen kann? Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind Möglichkeiten, die uns der Gesetzgeber hierfür zur Verfügung stellt. Ich erkläre Ihnen, wozu welche Vollmacht bzw. Verfügung dient, was jeweils zu beachten ist und wie Sie eine solche rechtssicher erstellen können.
Was passiert, wenn eine Vorsorgevollmacht nicht greift und der Betroffene auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln? Zum Schutz des Betroffenen hat der Gesetzgeber in diesen Fällen die rechtliche Betreuung vorgesehen. Ich erkläre Ihnen, was eine gesetzliche Betreuung ist, wie das Verfahren abläuft und ob ein Betreuer auch gegen den Willen des Betroffenen bestellt werden darf.
Hierfür biete ich regelmäßige Informationsveranstaltungen an. Einzelheiten finden Sie in der Rubrik AKTUELLES.
Vorab können Sie gern die nachfolgenden Dokumente nutzen und sich über die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren.
Was passiert, wenn eine Vorsorgevollmacht nicht greift und der Betroffene auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln? Zum Schutz des Betroffenen hat der Gesetzgeber in diesen Fällen die rechtliche Betreuung vorgesehen. Ich erkläre Ihnen, was eine gesetzliche Betreuung ist, wie das Verfahren abläuft und ob ein Betreuer auch gegen den Willen des Betroffenen bestellt werden darf.
Die Kosten meiner Dienstleistungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).